Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente tagte am 16. und 17. Juni 2008 in Berlin

Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente tagten am Montag, dem 16. Juni, und am Dienstag, dem 17. Juni 2008, im Abgeordnetenhaus von Berlin. Die gemeinsame Konferenz findet einmal jährlich statt. Den Vorsitz 2007/2008 hat der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, Walter Momper, inne. Die Tagung wird abwechselnd von den Landtagen ausgerichtet. Nächster Gastgeber der Konferenz ist das Saarland. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Föderalismusreform I und II sowie die Europafähigkeit der Landtage und Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Konferenzteilnehmer verabschiedeten die beiden folgenden Erklärungen:

Berliner Erklärung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente vom 16. Juni 2008 zur Föderalismusreform II*

Sicherung einer zukunftsfähigen Haushaltspolitik der deutschen Länder – Die Föderalismuskommission II gemeinsam zum Abschluss bringen

I. Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente sind der Überzeugung, dass angesichts des zum Teil enormen Schuldenstandes bei Bund und Ländern eine gemeinsame Politik zur nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unerlässlich ist.

In der Verantwortung für die nachkommenden Generationen muss die Verschuldung von Bund und Ländern gestoppt und zurückgeführt werden. Diese Aufgabe darf nicht weiter verschoben werden. Jetzt ist der Zeitpunkt, alle Handlungsspielräume zur Lösung dieser Aufgabe entschlossen zu nutzen. Die Ergebnisse der Föderalismusreform I mit der Neuregelung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern dürfen allerdings nicht in Frage gestellt werden. So ist z. B. die Einführung neuer Mischfinanzierungs- und Mischverwaltungstatbestände abzulehnen.

II. Sich jetzt auf neue Schuldenregeln für Bund und Länder zu einigen, ist das Gebot der Stunde. Allerdings sind Schuldenregeln für die Länder wesentliche Bestandteile ihres Haushaltsrechts. Sie betreffen das Budgetrecht, das „Königsrecht der Parlamente“, zentral. Neue Schuldenregeln bedürfen daher der konstitutiven Mitwirkung durch die Landesparlamente.

Die Ausgaben des Staates dürfen in Zukunft die Einnahmen grundsätzlich nicht mehr übersteigen. Deshalb fordern die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente, in das Grundgesetz und in die Verfassungen der Länder – oder wahlweise in die Gesetze der Länder – verbindliche Regelungen über die Schuldenbegrenzung einzufügen. Die künftig konsequente Begrenzung der Neuverschuldung muss sich am verfassungsrechtlichen Leitbild eines ausgeglichenen Haushalts ausrichten. Ausnahmen sind an strenge Voraussetzungen und an die Verpflichtung zu knüpfen, die Fehlbeträge zeitnah auszugleichen. Einige Länder werden dieses Ziel allerdings nur nach Übergangsfristen erreichen können.

Die Entscheidung über die Gestaltung der Länderhaushalte muss weiter uneingeschränkt vom Budgetrecht der Landtage getragen werden. Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente halten eine freiwillige Einschränkung des Budgetrechts durch die Landesparlamente selbst für notwendig. Sie kommt aber nur in Betracht, wenn die Föderalismuskommission II ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt.

III. Aus der Sicht der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente sind

die Bewältigung der Altschuldenproblematik, die Begrenzung der Neuverschuldung und die Entwicklung einer aufgabengerechten Finanzausstattung

Aufgaben, die in einem Gesamtkonzept gesehen und behandelt werden müssen. Die Richtigkeit dieser Einschätzung wird durch die Tatsache untermauert, dass ein Großteil der bisherigen Neuverschuldung benötigt wurde, um die Zinsen aus dem bestehenden Schuldenberg bedienen zu können.

Aus Sicht der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente wird eine für alle Länder geltende Begrenzung der Neuverschuldung nur erreichbar sein, wenn man hoch verschuldeten Ländern eine realistische Perspektive zur Bewältigung ihrer Altschulden aufzeigt.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente erwartet einen Vorschlag zur Finanzierung und Ausgestaltung geeigneter Hilfen.

Ziel der Reform ist es, alle Länder in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben in Zukunft dauerhaft aus eigenen regelmäßigen Einnahmen ohne Neuverschuldung finanzieren zu können. Deshalb sind auch neue Finanzgestaltungsmöglichkeiten für die Landesparlamente, und zwar sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite, zu entwickeln. Die Landesparlamente müssen durch eine angemessene Finanzausstattung die Möglichkeit behalten, entsprechend ihren Prioritäten und in eigener politischer Verantwortung ihre Haushalte zu gestalten.

IV. Alle staatlichen Organe und Körperschaften sind dem effizienten Einsatz der Finanzmittel verpflichtet. Deswegen müssen alle Strukturen immer wieder aufs Neue überprüft werden.

Der allein geltende Maßstab ist aber der Nutzen für die Menschen und das Gemeinwohl. Eine Bewertung der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland darf deshalb nicht auf die Betrachtung der Kosten dieser Struktur reduziert werden. Das eigenverantwortliche Handeln in den Ländern und in den Kommunen ist eine wesentliche Grundlage der dynamischen Entwicklung und der gegenüber anderen Flächenstaaten Europas vergleichsweise ausgewogenen Lebensverhältnisse in Deutschland. Eigenverantwortliches Handeln der Länder, also Bundesstaatlichkeit nach der Vorstellung des Grundgesetzes, ist ohne handlungs- und gestaltungsfähige Landesparlamente nicht denkbar. Auch eine Reform der bundesstaatlichen Finanzverfassung darf dies nicht aus den Augen verlieren.

* Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

Europafähigkeit der Landtage und Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union

Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente bekräftigen ihre Auffassung, dass eine aktive Mitwirkung der Landesparlamente an der Behandlung von Vorhaben der Europäischen Union und insbesondere der Subsidiaritätskontrolle eine Stärkung der Europafähigkeit der Parlamente voraussetzt. Dazu bedarf es insbesondere praxistauglicher Verfahren in den Landesparlamenten und einer stärkeren Vernetzung der europapolitischen Aktivitäten der Landesparlamente in Brüssel.

Aus Sicht der Präsidentinnen und Präsidenten sind insbesondere folgende Schritte zur Stärkung der Europafähigkeit der Landesparlamente geeignet:

1. Intensivierung der Binnenkoordinierung zwischen den Landesparlamenten und den Landesregierungen in Angelegenheiten der Europäischen Union

Die Präsidentinnen und Präsidenten sprechen sich dafür aus, die Zusammenarbeit zwischen den Landesparlamenten und den Landesregierungen in Angelegenheiten der Europäischen Union weiter zu intensivieren. Die Landesparlamente sollten über landesrelevante Vorhaben der Europäischen Union – auch im Hinblick auf die im Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle vorgesehene Acht-Wochenfrist – so frühzeitig unterrichtet werden, dass sie Gelegenheit haben, rechtzeitig vor der Behandlung von Vorhaben der Europäischen Union im Bundesrat Stellung zu nehmen. Dazu wäre es förderlich, wenn die Landesparlamente zu jedem Vorhaben über den Terminablauf im Bundesrat informiert würden, eine Kurzübersicht über den wesentlichen Inhalt übermittelt bekämen sowie eine erste Einschätzung erhielten, ob das Vorhaben in die Zuständigkeit der Europäischen Union fällt und das Subsidiaritätsprinzip eingehalten ist. Anzustreben wäre auch, dass die Landesregierungen die Landesparlamente regelmäßig über das jährliche Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Union informieren, damit sich die Landesparlamente frühzeitig auf die geplanten landesrelevanten Vorhaben der Europäischen Kommission einstellen können.

2. Teilnahme der Landesparlamente am Subsidiaritätsnetzwerk des Ausschusses der Regionen

Die Präsidentinnen und Präsidenten bekräftigen ihre Auffassung, dass das Sub-sidiaritätsnetzwerk des Ausschusses der Regionen den Landesparlamenten eine gute Möglichkeit bietet, ihre Europafähigkeit zu verbessern. Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen, dass zunehmend Landesparlamente sich am Netzwerk beteiligen.

3. Beteiligung der Landesregierungen an Internet-Konsultationen der Europäischen Kommission

Die Präsidentinnen und Präsidenten sehen in den von der Europäischen Kommission in zunehmendem Maße praktizierten Internet-Konsultationen – beispielsweise zur Vorbereitung von Grünbüchern – eine gute Möglichkeit für die Parlamente, sich frühzeitig und insbesondere bereits in der prälegislativen Phase über Gesetzgebungsvorhaben auf europäischer Ebene zu informieren und selbst Position zu beziehen. Die Präsidentinnen und Präsidenten bitten die Landesregierungen, diese Verfahren ebenfalls zu beobachten und die Landesparlamente über ihre Position zu landesrelevanten Konsultationen zu unterrichten.

4. Vernetzung europapolitischer Aktivitäten in Brüssel

Die Präsidentinnen und Präsidenten sprechen sich dafür aus, im Interesse einer frühzeitigen Unterrichtung über landesrelevante Entwicklungen in der Europäischen Union europapolitische Aktivitäten der Parlamente in Brüssel zu vernetzen. Dem könnte beispielsweise ein Informationsaustausch zwischen von den Landesparlamenten nach Brüssel entsandten Beobachtern dienen.

5. Hospitanzen für Bedienstete der Verwaltungen der Landesparlamente im Büro des Deutschen Bundestages bzw. in den Landesvertretungen in Brüssel

Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen, dass der Deutsche Bundestag und die Landesregierungen Mitarbeitern der Verwaltungen der Landesparlamente die Möglichkeit eröffnen, Hospitanzen im Büro des Deutschen Bundestages bzw. in den Landesvertretungen in Brüssel zu absolvieren. Auf diese Weise können sich die Landtagsverwaltungen mit den europäischen Abläufen und Verfahren der europäischen Institutionen in Brüssel vertraut machen und vor Ort Informationen zu landesrelevanten Entwicklungen in der Europäischen Union gewinnen. Die in Brüssel erworbene erhöhte Europa-Kompetenz von Mitarbeitern der Landtagsverwaltungen könnte nutzbringend in die Arbeit des jeweiligen Parlaments eingebracht werden.

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