Schlusserklärung der 8. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente der EU-Hauptstadtregionen

Vom 19. bis 22. April 2009 tagte die 8. Konferenz der Parlamentspräsidenten der Hauptstadtregionen in der Europäischen Union in Berlin.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin war in diesem Jahr Gastgeber der Konferenz.

An der dreitägigen Konferenz nahmen neben Vertreterinnen und Vertreter des Abgeordnetenhauses von Berlin, Delegationen der Asamblea von Madrid, des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt und des Wiener Landtages teil.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Beratungen über die Aufgaben der Hauptstadtregionen und die durch die Erfüllung dieser Aufgaben gebundenen Haushaltsmittel sowie der Umfang und die Finanzierung der institutionellen kulturellen Aktivitäten in den Hauptstadtregionen.

Die Berliner Konferenz ging mit der Unterzeichnung der nachstehenden Schlusserklärung zu Ende:

SCHLUSSERKLÄRUNG
8. KONFERENZ DER PARLAMENTPRÄSIDENTINNEN UND -PRÄSIDENTEN DER HAUPTSTADTREGIONEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Berlin, den 21. April 2009

Die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der Hauptstadtregionen mit Gesetzgebungskompetenz in der Europäischen Union, die vom 20. bis 22. April 2009 in Berlin zusammengekommen sind, haben die folgende Schlusserklärung angenommen:

Die europäischen Hauptstadtregionen mit Gesetzgebungskompetenz haben eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen und eine steigende Anzahl an Herausforderungen zu bewältigen; dazu zählen insbesondere

Schutz und Erhaltung eines lebenswerten Stadt- und Regionalraumes,

  • Anpassung der städtebaulichen und nahverkehrlichen Infrastruktur an die demografische Entwicklung,
  • Daseinsvorsorge zumindest im Abfall- und Wassermanagement, Gesundheits- und Sozialfürsorge, Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungssystemen,
  • Stärkung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftskompetenz zum Schutz bestehender und zur Schaffung neuer innovativer Arbeitsplätze,
  • Schaffung ethnisch integrativer Gesellschaften sowie Gewährleistung der Sicherheit für alle Bürger.

Die Konferenzteilnehmer bekräftigen ihre bereits in der 6. und 7. Konferenz der Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der Hauptstadtregionen der Europäischen Union getroffenen Feststellungen, wonach für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen solide, ausreichende und dauerhaft gewährleistete Finanzquellen unabdingbare Voraussetzung sind. Das Finanzierungssystem soll auf der Finanzsolidarität zwischen den Regionen der Nationalstaaten beruhen.

VERANTWORTUNGSBEWUSSTE HAUSHALTSPOLITIK IN DEN REGIONEN

Die Parlamentspräsidentinnen und –präsidenten sind übereingekommen, den begonnenen Konsultationsprozess über die Haushaltspolitik ihrer Regionen mit dem Ziel der Vergleichbarkeit ihrer Finanzstrukturen fortzusetzen und zu vertiefen. Sie fordern dazu die Unterstützung ihrer Regierungen.

Ziel des Informationsaustausches soll sein, die Ausgabenstrukturen im Hinblick auf ihre Kosten-Nutzen-Relation, die Effektivität des Mitteleinsatzes und des Verwaltungshandelns zu überprüfen und einvernehmliche Vergleichskriterien zu entwickeln. Dabei wird auch die Frage nach dem Verhältnis von öffentlichem und privatem Sektor zu erörtern sein. Besonderes Augenmerk soll dabei den Kosten für solche Aufgaben gelten, die die Hauptstadtregionen im Auftrag ihrer Nationalstaaten für diese zu erfüllen haben bzw. im nationalen Interesse freiwillig übernehmen.

Die Konferenzteilnehmer stimmen darin überein, dass regionale Unterschiede im Finanzierungsniveau – insbesondere auch im Bereich der Kulturfinanzierung – den strukturellen, historischen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen Region im Kontext ihrer Nationalstaaten und der jeweiligen Region Rechnung tragen.

Die Konferenzteilnehmer sind sich bewusst, dass die Hauptstadtregionen mit Gesetzgebungskompetenz für die Zukunftschancen künftiger Generationen ihrer Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Mitverantwortung tragen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Ausgaben ist daher nach einhelliger Auffassung unerlässlich.

Die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der Hauptstadtregionen halten es in diesem Zusammenhang für ihre Pflicht, den kreditfinanzierten Anteil der Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Viele Regionen – darunter Berlin – haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, ihre Ausgaben zu reduzieren oder zumindest zu kontrollieren und Schulden abzubauen, ohne die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger in unzumutbarer Weise einzuschränken. Die Konferenzteilnehmer sind übereinstimmend der Auffassung, dass dieser Weg weiter beschritten werden muss. Die konkrete Ausgestaltung muss von den Regionen auch in Zukunft in eigener Verantwortung vorgenommen werden. Gesetzgeberische Kompetenz und Finanzautonomie der Hauptstadtregionen dürfen nicht infrage gestellt werden.

ZUKUNFTSAUFGABE KULTURPOLITIK

Unter den Konferenzteilnehmern besteht Einigkeit, dass Kunst und Kultur zentrale Politikfelder sind, denen für alle Hauptstadtregionen eine herausgehobene Bedeutung zukommt. Bei allen Bemühungen um sparsames Verwaltungshandeln und aufgabenkritische Betrachtung auch des Kulturbereichs gilt es vorrangig zu berücksichtigen, dass Kulturpolitik eine wichtige Zukunftsaufgabe ist.

Ihre identitätsstiftende Wirkung ist – gerade in Zeiten sich verschärfender wirtschaftlicher Gegensätze – unverzichtbar für die soziale Kohäsion. Kunst und Kultur fördern das Verständnis untereinander und die gegenseitige Toleranz. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Integration aller Bevölkerungsgruppen. Darüber hinaus erhöhen sie die Attraktivität des jeweiligen Standorts und geben wichtige Impulse für die regionale Wirtschaft. So werden durch die Kultureinrichtungen nicht nur zusätzliche Einnahmen in beachtlicher Höhe erzielt, sondern auch Arbeitsplätze geschaffen.

Aufgrund ihrer positiven Wechselwirkungen mit allen anderen Politikfeldern sind Kunst und Kultur nicht – wie oft behauptet wird – Teil des Problems der öffentlichen Haushalte, sondern Teil der Lösung. In dem Bewusstsein, dass die Ergebnisse künstlerischen und kulturellen Schaffens als öffentliche Güter nicht oder nicht ausschließlich am Markt bestehen können, betrachten es die Parlamentspräsidentinnen und –präsidenten als Pflicht ihrer Regionen, Kunst und Kultur zu schützen und zu fördern.

Es ist zu berücksichtigen, dass gerade im Kulturbereich viele Aufgaben der Repräsentation der Nationalstaaten dienen und somit hauptstadtbedingt sind. Ferner soll an dem bereits früher vereinbarten Ziel einer verstärkten Förderung grenzüberschreitender Kulturprojekte festgehalten werden. Die Parlamentspräsidentinnen und –präsidenten fordern ihre nationalen Regierungen auf, sie dabei zu unterstützen.

GLOBALE WIRTSCHAFTS- UND FINANZKRISE GEMEINSAM ÜBERWINDEN

Die globale Wirtschafts- und Finanzkrise stellt auch für die Europäischen Hauptstadtregionen mit Gesetzgebungskompetenz eine besondere Herausforderung dar, auch in dieser schwierigen Lage ihren besonderen Aufgaben als Hauptstadtregion gerecht zu werden.

Die Krise und ihre Bekämpfung hat Auswirkungen sowohl auf die Einnahme- als auch auf die Ausgabenseite aller öffentlichen Haushalte. Die Europäischen Hauptstadtregionen mit Gesetzgebungskompetenz sehen sich in der gemeinsamen Verantwortung mit allen Institutionen der Europäischen Union. Sie sind bereit, im Einvernehmen mit den nationalen Regierungen und im Verbund mit den übrigen Regionen Europas ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Lösung der Krise zu leisten. Sie sind bereit, an Maßnahmen mitzuwirken, die geeignet sind, die Krise abzuschwächen und verloren gegangenes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern wiederzugewinnen. Dabei kommt der Lösung sozialer Probleme wie Arbeitslosigkeit und Armut, insbesondere Kinder- und Altersarmut, eine besondere Bedeutung zu.

Die Konferenzteilnehmer sind der Auffassung, dass die derzeitige Krise wegen ihrer bislang nicht gekannten Ausmaße auf der europäischen Ebene nur durch gemeinsames entschlossenes und grenzüberschreitendes Handeln aller beteiligten Institutionen überwunden werden kann. Die Konferenzteilnehmer sprechen sich in diesem Zusammenhang dafür aus, den gegenseitigen Informationsaustausch zu verstärken und zu möglichst einvernehmlichen Lösungsvorschlägen zu kommen.

Die nächste Tagung der Konferenz der Parlamente der Hauptstadtregionen der Europäischen Union wird gemäß der vereinbarten Reihenfolge in Madrid stattfinden.

Die vorliegende Schlusserklärung soll den Regierungen der Hauptstadtregionen von Berlin, Brüssel, Latium, Madrid und Wien übergeben werden; ebenso den regionalen Versammlungen von Stockholm, Île-de-France, Athen und Greater London; ebenso den nationalen Parlamenten Deutschlands, Belgiens, Italiens, Spaniens und Österreichs; ebenso dem Europäischen Parlament; der Europäischen Kommission und dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union, dem Europäischen Konvent und dem Vorsitz der Konferenz der regionalen Parlamente mit gesetzgeberischer Befugnis in Europa (CALRE) sowie dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas.

Für das Abgeordnetenhaus
von Berlin

Walter Momper
Präsident

Für das Parlament der Regio
Brüssel-Hauptstadt

Eric Tomas
Präsident

Für das Parlament
der Region Madrid

María Elvira Rodríguez Herrer
Präsidentin

Für den Wiener Landtag

Harry Kopietz
Erster Landtagspräsident

Quelle: parlament-berlin.de (24.04.2009)

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