Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – vor Ort in Karlsruhe

Am 1. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil zum Berliner Gesetz über Ladenöffnungszeiten aus dem Jahre 2006 entschieden, gegen das Verfassungsbeschwerden eingereicht worden waren. Gemeinsam mit der Senatorin Frau Katrin Lompscher war ich als Vertreterin des Landes Berlin anwesend. Das Urteil hat Teile des Berliner Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Berliner Geschäfte dürfen vom kommenden Jahr an nicht mehr an allen vier Adventssonntagen öffnen. Mit Respekt nehmen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes entgegen. Nun gilt es, das Urteil genau zu analysieren und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen.

Mehr zum Urteil und meinen Statements unter anderem unter

2 Antworten
  1. Thomas Krämer says:

    Sehr geehrte Frau Seidel -Kalmutzki,
    soeben habe ich in den Nachrichten gesehen das Sie nicht gerade amused über das Urteil zur Sonntagsöffnung gewesen sind.Sie sagten viele Familien hätten Ihnen zugetragen das Sie die verkaufsoffenen Sonntage lieben?
    Mit Verlaub,welche Leute kennen Sie denn.Wissen Sie was es heißt im Schichtbetrieb und dann auch noch Sonntags gehen zu müßen.Wenn meine Frau Samstags Spätschicht hat und Montag die Frühschicht fährt brauche ich mir keine Freunde am Wochenende einzuladen.Von Kinder in die Welt setzen nicht zu reden.Für was oder wen?Sollen diese ,wie in DDR Zeiten in der Krippe groß werden?Dann lieber ohne.
    Ich war damals schon dagegen das Berlin zur deutschen Haupstadt wird.Von dort kam noch nie was Gutes.Es grüßt Sie herzlich aus Frankreich,ein nicht Späteinkäufer und Sonntags erst recht nicht.
    Thomas Krämer

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